Hausordnung
„Die Turnhalle – Das EGYM Premium Fitness“
Herzlich willkommen in der Turnhalle! Um allen Mitgliedern ein sicheres, sauberes und erstklassiges Trainingserlebnis rund um die Uhr zu ermöglichen, ist die Einhaltung dieser Hausordnung für alle Personen im Studio verbindlich. Sie ist offizieller Bestandteil des Mitgliedsvertrages.
1. Zutritt und Sicherheit (24/7-Betrieb)
Strikte Ausweispflicht: Der Zutritt zum Studio ist nur mit dem persönlichen EGYM-Armband in Kombination mit dem GymID-Check-in (QR-Code oder Face ID) gestattet.
Kein Fremdzutritt: Es ist strengstens untersagt, Dritten (auch anderen Mitgliedern) die Tür zu öffnen oder Zutritt zum Studio zu gewähren. Bei einem Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 250,00 € fällig und der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
Videoüberwachung: Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Vermeidung von Vandalismus werden die Trainingsflächen rund um die Uhr videoüberwacht. Die Bereiche der Umkleiden, Duschen und Toiletten sind hiervon selbstverständlich ausgeschlossen.
Verhalten im Notfall: In den personalfreien Zeiten (Nacht- und Randzeiten) erfolgt das Training auf eigene Gefahr. Machen Sie sich vor Trainingsbeginn mit dem Standort des Telefons, des Erste-Hilfe-Kastens, des AED-Defibrillators und den Fluchtwegen vertraut.
2. Einweisungspflicht & Gerätenutzung
Zwingende Ersteinstellung: Die Nutzung der softwaregesteuerten EGYM-Kraftgeräte, EGYM-Flex-Geräte sowie der Smart-Cardio-Geräte ist erst nach einer erfolgten und dokumentierten Einweisung durch unser Fachpersonal gestattet.
Schutz vor Verletzungen: Die Nutzung der Geräte ohne vorheriges Onboarding geschieht auf eigene Gefahr. Das Studio haftet nicht für Verletzungen, die durch Fehlbedienung oder Missachtung der softwaregesteuerten Vorgaben entstehen.
Zusatzgeräte (VACUMED): Das VACUMED-Gerät darf nur nach vorheriger Buchung und nach Ausschluss medizinischer Kontraindikationen genutzt werden. Eine eigenmächtige Inbetriebnahme ohne vorherige Autorisierung ist untersagt.
3. Hygiene und Sauberkeit
Saubere Sportschuhe: Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen, eigens für das Training mitgebrachten Hallenschuhen gestattet. Das Training in Straßenschuhen, Socken oder barfuß ist aus hygienischen und Sicherheitsgründen verboten.
Handtuchpflicht: Bei der Nutzung aller Trainingsgeräte und Matten ist zwingend ein sauberes Trainingshandtuch als Unterlage zu verwenden, sodass kein direkter Hautkontakt zum Polster entsteht.
Desinfektion: Nach der Nutzung sind die Griffe, Displays und Sitzflächen der Cardio- und Kraftgeräte mit den bereitgestellten Desinfektionstüchern/-mitteln zu reinigen.
4. Ordnung und gegenseitiger Respekt
Rücksichtnahme: Nehmen Sie Rücksicht auf andere Trainierende – das Studio ist ein Ort der Gemeinschaft.
Telefonieren und Medien: Telefonate sind auf der Trainingsfläche auf ein Minimum zu beschränken. Das Abspielen von Musik oder Videos über Lautsprecher ist nicht gestattet; nutzen Sie bitte Kopfhörer. Das Fotografieren oder Filmen anderer Mitglieder ohne deren ausdrückliche Erlaubnis ist strengstens verboten.
5. Spinde und Wertgegenstände
Tagesnutzung: Die Spinde in den Umkleideräumen stehen den Mitgliedern nur während der Trainingszeit zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt, Spinde, die nach Schließung des Trainings oder über Nacht verschlossen bleiben, zu öffnen und zu leeren.
Haftung bei Diebstahl: Für den Verlust oder Diebstahl von Kleidung, Wertgegenständen oder Geld aus den Spinden übernimmt das Studio keine Haftung, es sei denn, dem Studio ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Bitte lassen Sie keine Wertsachen unbeaufsichtigt.
6. Verbote
Getränke in Glasflaschen: Das Mitbringen von eigenen Getränken ist erlaubt, sofern diese in unzerbrechlichen Kunststoff- oder Metallflaschen mitgeführt werden. Glasflaschen sind auf der gesamten Trainingsfläche verboten.
Rauch- und Drogenverbot: Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot (auch für E-Zigaretten/Vapes). Der Konsum von Alkohol, illegalen Drogen sowie leistungssteigernden Substanzen (Doping) ist verboten und führt zum sofortigen Hausverbot sowie zur Strafanzeige.
Gewerbliche Aktivitäten: Das Anbieten von privatem Personaltraining durch Mitglieder für andere Mitglieder gegen Entgelt ist ohne schriftliche Genehmigung der Studioleitung untersagt.
7. Hausrecht
Das Personal des Studios sowie der Inhaber Stefan Brüling üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstöße gegen diese Hausordnung können ein temporäres Hausverbot oder den Ausschluss aus dem Studio (fristlose Kündigung der Mitgliedschaft) nach sich ziehen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und verletzungsfreies Training in der Turnhalle!